Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Ich arbeite mit den meisten großen Krankenkassen zusammen. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob (und in welchem Umfang) die Kosten der Behandlung übernommen werden können. Für die Bestätigung der Kostenübernahme ist der Patient verantwortlich. Um unangenehmen und teuren Überraschungen vorzubeugen, empfehlen ich meinen Patienten, die Kostenübernahmeregelungen ihrer Krankenversicherung genau zu prüfen. In der Regel lehnen Versicherer eine Kostenübernahme ab, wenn Sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen. Der Patient muss sich über die spezifischen Anforderungen für eine Kostenübernahme informieren und mich über alle besonderen Anforderungen informieren. Bitte bringen Sie zu jedem Termin Ihre Krankenversicherungskarte mit. Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln oder sich Ihre Adresse, Telefonnummer etc. ändert, informieren Sie mich bitte schnellstmöglich, damit ich Ihre Daten entsprechend aktualisieren kann.
Ich möchten gerne die mit Ihnen vereinbarten Behandlungstermine so pünktlich wie möglich einhalten. Das setzt voraus, dass alle Patienten dasselbe tun, wenn ein Patient später zur Behandlung kommt, verschieben sich alle anderen Behandlungen entsprechend.
Dies muss nicht sein.
Wir bitten Sie deshalb, wählen Sie Ihre Behandlungstermine so aus, dass Sie diese auch pünktlich einhalten können. Wenn sich einmal Veränderungen ergeben, geben Sie uns bitte sofort Bescheid, damit wir uns darauf einstellen können.
Da es sich bei Physiotherapiepraxen um so genannte Bestellpraxen handelt, d.h. für jeden Patienten ein fester Behandlungstermin festgelegt wird, bitten wir folgendes zu berücksichtigen:
Vereinbarte Behandlungstermine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, weil wir ansonsten den speziell für Sie reservierten Termin nicht neu vergeben können. Bedenken Sie bitte, dass die Krankenkassen die Kosten für einen ausgefallenen Behandlungstermin nicht übernehmen. Sagen Sie einen Behandlungstermin nicht rechtzeitig ab müssten wir Ihnen die Kosten, die uns in Verbindung mit dem ausgefallenen Termin entstehen, persönlich in Rechnung stellen. Natürlich möchten wir dies vermeiden und bitten Sie deshalb um rechtzeitige Terminabsage.
Wichtig:
Bitte beachten Sie auch, dass wir mit Ihrer Behandlung in einer vorgeschriebenen Zeitdauer nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung beginnen müssen, da ansonsten die Verordnung ihre Gültigkeit verliert und eine neue Verordnung vorgelegt werden muss. Bei einer Behandlungsserie darf darüber hinaus die Behandlung selbst ebenfalls nur für eine bestimmte Zeit unterbrochen werden. Längere Unterbrechungen führen in der Regel ebenfalls dazu, dass die Verordnung ihre Gültigkeit verliert und eine neue Verordnung vorgelegt werden muss. Bei kleinen Verordnungen muss innerhalb 6 Monaten und bei großen Verordnungen innerhalb 12 Monaten abgerechnet werden. Auch wenn dann noch Behandlungen ausstehen würden.