Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

AnbieteradresseAnbieteradresse

Ich biete Ihnen Heilpraktiker- Leistungen (für den Bereich Physiotherapie) an.

Durch die Anerkennung zum sektoralen Heilpraktiker (PT) darf ich als erfahrene Physiotherapeutin Patienten direkt behandeln und Diagnosen stellen, ohne eine vorraus gehende aerztliche Verordnung.

In diesem Fall übernehmen Sie selbst die Kosten.

Bei bestehenden Zusatzversicherungen ist eine vorherige Anfrage wegen der Kostenuebernahme bei der Zusatzkasse oder Privatkasse noetig.

 Ihre Vorteile:

  • Für alle bisher rezeptpflichtigen physiotherapeutischen Leistungen wie z.B.
    Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, etc… ist eine aerztliche Verordnung nicht mehr zwingend erforderlich.
  • schnellere Behandlung Ihrer Beschwerden durch Wegfall der Wartezeiten für einen Arzttermin.
  • Nach einem ausfuehrlichen Gespraech und einer koerperlichen Untersuchung bin ich berechtigt ein Rezept über physiotherapeutische Behandlungen auszustellen.
  • Ich bin eine erfahrene Therapeutin und erstelle dann eine Diagnose.
  • als Ihre behandelnde Therapeutin erstelle ich mit Ihnen zusammen den Behandlungsplan und entscheide über die Art der Therapie und wie viele Einheiten notwendig sind.

Ein Termin kann in einem Telefongespraech oder bei der Rezeptabgabe in meiner Praxis vereinbart werden. 

Vorzugsweise Dienstag oder Donnerstag und Freitag bis 13:00 Uhr, an diesen Tagen ist eine Rezeptionskraft anwesend die sich für Sie und Ihre Terminwünsche mehr Zeit nehmen kann.

Gerne koennen Sie auch das unten angefuegte Kontaktformular nutzen, ich rufe Sie zurueck.

Meine Praxis ist waehrend der Oeffnungszeiten telefonisch erreichbar:

Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr,
Freitag                             von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und am Nachmittag geschlossen.

Um einen Termin bei mir zu vereinbaren, rufen Sie mich bitte unter 06371 597 1181 an.

Bitte beachten Sie, dass Rezepte nach Ausstellung der aerztlichen Verordnung in einer vorgeschriebenen Frist ihre Gueltigkeit verlieren, wenn nicht mit der Behandlung begonnen wurde.
Vereinbarte Behandlungstermine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. 

Ich kann sonst den speziell für Sie reservierten Termin nicht neu vergeben und muss Ihnen den Termin leider in Rechnung stellen. Die Krankenkassen uebernehmen dies nicht.
Die anderen Patienten werden die freigewordenen Termine gerne in Anspruch nehmen.

 

Achtung:

Aus Datenschutzgründen weisen wir darauf hin, dass ein Versand von Daten, per Email oder mit anderen Datendiensten generell unsicher ist. Wir ziehen den Postweg oder das persönliche Gespräch vor.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?